Feuerbach-Preis für Gerhard Czermak
Eine direkte Linie von Ludwig Feuerbach über Karl Marx zu Gerhard Czermak zu ziehen, mag (vor allem denen, die den langjährigen Verwaltungsrichter kennen) unmöglich erscheinen, und doch gelang es Laudator Michael Schmidt-Salomon auf sehr elegante Weise. Denn niemand verkörpere den Übergang von der „Kritik der Religion in die Kritik des Rechts“ (den Marx in der Vorrede zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie konstatiert) in Deutschland stärker als Gerhard Czermak. Wer die „weltanschauliche Schieflage des deutschen Rechtssystems erfassen“ möchte, müsse „den Czermak-Felsen erklimmen“ – sich also in dessen juristisches Schrifttum einlesen.
Zuvor hatte der Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) Augsburg Gerhard Rampp darauf hingewiesen, welchen Anteil Gerhard Czermak am Aufbau des Ortsverbandes hatte, und an dessen Buch Christen gegen Juden erinnert. So erfolgreich diese Frucht seines religionskritischen Denkens auch war, die politisch wirksamsten Texte Gerhard Czermaks sind seine zahlreichen Gutachten zu juristischen Auseinandersetzungen der letzten 25 Jahre. Durch seine Stellungnahme im bayerischen Kruzifixstreit 1995 (in der Laudatio leider nicht erwähnt) über die Unterstützung der Klage gegen das Tanzverbot an sog. Stillen Tagen bis hin zu seiner gegenwärtigen Mitarbeit im Institut für Weltanschauungsrecht hat er sich als einer der „wichtigsten Vordenkern einer säkularen Rechtspolitik“ ausgewiesen. Deshalb habe er die Auszeichnung mit dem Ludwig-Feuerbach-Preis „im höchsten Maße verdient“.
Im Vorspann zu seiner Dankesrede bezeichnete sich Gerhard Czermak als „juristischer Außenseiter“. Immer wieder habe er sich gefragt, ob seine Arbeit überhaupt irgendeine Wirkung zeitige. Umso mehr freue er sich über die späte Ehrung. Danach gab er einen kurzen Abriss der Entwicklung des Weltanschauungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland. Auch wenn einige Veränderungen festzustellen seien, so Czermak, sei das „Neutralitätsgebot ... immer noch unerfüllt“.
Auch von unserer Seite – des Verlags, in dem Gerhard Czermak einige seiner Bücher veröffentlicht hat – herzlichen Glückwunsch. Und ein Hinweis, dass sich die Positionen auch eines wissenschaftlichen Außenseiters, wenn sie etwas taugen, manchmal halt doch durchsetzen: Sehr früh verwendete Gerhard Czermak in seinen Texten den Begriff „Weltanschauungsrecht“ (während „das Fach“ noch weitestgehend von „Staatskirchenrecht“ sprach). Heute ist die Bezeichnung „Weltanschauungsrecht“ fest etabliert.
Foto: © Heidi Jovanovic
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