MIZ 4/18: 100 Jahre Waldorfschule
Mit der umstrittenen Waldorfpädagogik und der dahinter stehenden Anthroposophie Rudolf Steiners setzt sich das neue Heft der MIZ auseinander. Vor 100 Jahren wurde von einem Industriellen die erste Waldorfschule eingerichtet, heute gibt es alleine in Deutschland über 200. Im Editorial verweist Gunnar Schedel darauf, dass die Anthroposophie aufgrund ihrer „niedrigschwelligen“ Angebote in den Bereichen Kindererziehung, Bio-Lebensmittel und Alternativmedizin eine moderne Religion ist. Lange bevor der „religiöse Supermarkt“ die vorherrschende Angebotsform wurde, erwiesen sich die Angebote der Anthroposophen als marktkompatibel. Inhaltlich hingegen fuße Steiners Vorstellungswelt auf dem Okkultismus des 19. Jahrhunderts. So sei die Anthroposophie ein Gedankengebäude „moderner Reaktionäre“.
Die Beiträge zum Schwerpunktthema befassen sich zunächst mit den ideologischen Grundlagen. Es ist wichtig zu wissen, was Steiner meint, wenn er beispielsweise von „naturwissenschaftlicher Methode“ spricht. Ansgar Martins gibt uns einen kleinen Kursus in Begriffe und Vorgehensweise, Ann-Kathrin Hoffmann erläutert Steiners Ablehnung von Intellektualität. Diese schlägt sich auch in der Waldorfpädagogik nieder. André Sebastiani macht deutlich, dass es sich um eine ausgesprochene Schubladenpädagogik handelt, die den Bedürfnissen heutiger Schülerinnen und Schüler nicht gerecht wird. Mit dem „Praxisfeld“ Medizin setzen sich Colin Goldner (anthroposophische Arzneimittel) und Natalie Grams („eigenverantwortliche Impfentscheidung“) auseinander.
Hinsichtlich des Verhältnisses von Staat und Religion resp. Religionsgemeinschaften sind jüngst zwei Gerichtsurteile ergangen. Mit einer problematischen Entscheidung des Berliner Landesarbeitsgerichts befasst sich Jacqueline Neumann. Dieses hat einer Lehrerin eine Entschädigung zugesprochen, die nicht eingestellt wurde, weil sie schon beim Einstellungsgespräch klarstellte, dass sie nur mit Schleier unterrichten würde. Erfreulich hingegen das Urteil des Bundesarbeitsgericht, das befand, dass eine kirchliche Einrichtung eine Bewerberin im verkündigungsfernen Bereich nicht allein aufgrund ihrer Konfessionslosigkeit hätte ablehnen dürfen, wie Corinna Gekeler darstellt.
Mit der im Sommer anstehenden Änderung des Gesetzes über den Islamischen Religionsunterricht in NRW befasst sich Vera Muth. Sie arbeitet heraus, wie der Muttersprachliche Unterricht, bei dem es den Lehrkräften freigestellt war, ob sie die Unterrichtseinheit Islam lehrten oder nicht, in einen Religionsunterricht überführt wurde – ohne dass es eine Religionsgemeinschaft gibt, der ein solcher Unterricht verfassungsgemäß zusteht.
Mit der Finanzierung der Kirche in Griechenland bzw. den mühsamen Versuchen der Regierung, die öffentliche Finanzierung zurückzufahren, beschäftigt sich Gerhard Rampp.
Zwei Interviews – mit Pegah Amini von der Iranian Secular Democratic Party und dem Künstler Jacques Tilly – und ein Bericht von Mahmudul Haque Munshi über die atheistische bengalische Bloggerin Durba Zahan, die sich derzeit auf Einladung des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten in Deutschland aufhält, vervollständigen das Heft.
Daneben gibt es noch die Rubriken Netzreport und Internationale Rundschau, die Glosse Neulich… (diesmal aus dem Whisky-Fass) und eine Buchbesprechung.
Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit auf der Webseite der MIZ.
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