Johannes Neumann (1929-2013) war Kirchenrechtler und Rechts- und Religionssoziologe. 1955 Priesterweihe; danach zunächst als Religionslehrer tätig; 1963 Promotion zum Doktor iuris canonici; 1966 Habilitation; 1966-1978 Professor für Kirchenrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen; 1976 kooptiertes Mitglied der Juristischen Fakultät in Tübingen; 1967/68 Dekan der Theologischen Fakultät der Universität Tübingen; 1970 Prorektor und 1971/72 Rektor der Universität Tübingen.
Die Schrift von 1976 Menschenrechte in der Kirche? markierte einen Wendepunkt im Leben von Johannes Neumann. Am 24. Oktober 1977 gibt er die kirchliche Lehrbefugnis (missio canonica) zurück, ab April 1978 lehrt er an der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften der Universität Tübingen als Professor für Rechts- und Religionssoziologie. Ab 1985 ist er Honorarprofessor für Kirchen- und Staatskirchenrecht an der Universität Mannheim; 1995 wurde er emeritiert.
Gründungsmitglied und von 1982-1996 erster Vorsitzender des Zentrums zur interdisziplinären Erforschung der Lebenswelten behinderter Menschen (Z.I.E.L); Gründer des Forschungsinstituts für Arbeit, Technik und Kultur (F.A.T.K.) an der Tübinger Universität; Mitglied zahlreicher atheistischer, humanistischer und anderer Organisationen des säkularen Spektrums, darunter 1985 Gründungsmitglied und erster Vorsitzender der Internationalen Erich-Fromm-Gesellschaft (Publikationen in deren Schriftenreihen); 2005 Mitbegründer der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid).
Bei Alibri erschienen:
Humanismus und Kirchenkritik, 2019